Immobilien in München erben und vererben.

Die Themen Erben und Vererben sind besonders im Fall von Immobilienbesitz bedeutsam und sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Deswegen haben wir uns mit Thomas Röthig von RÖTHIG & RÖTHIG Immobilien unterhalten, denn Herr Röthig ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Erbrecht und kennt sich auf diesem Gebiet aus, wie kaum ein anderer.

Stylus Magazin: Sehr geehrter Herr Röthig, erben und vererben ist in Ihrem Tätigkeitsbereich als Rechtsanwalt und Immobilienmakler eine komplexe Angelegenheit. Wieso interessierten Sie sich immer schon für diese rechtliche Thematik?

Thomas Röthig: Meine Berufslaufbahn begann ich als selbstständiger Rechtsanwalt mit dem ausschließlichen Schwerpunkt Erbrecht. Inzwischen bin ich seit über 30 Jahren in diesem Spezialgebiet tätig. Von Anfang an haben mich die Zusammenhänge in den Bereichen Erben und auch Vererben immer fasziniert.

Stylus Magazin: Sie beschäftigten sich aber auch mit einem weiteren Fachgebiet in diesem Bereich.

Thomas Röthig: Das ist richtig. Innerhalb des Erbrechts hatte ich mich auf einen zusätzlichen interessanten Bereich fokussiert, nämlich das Thema Nachlass. In diesen Fällen sind die Erben nicht bekannt, also ordnet das Nachlassgericht München so genannte Nachlasspflegschaften an: Ich wurde dann zum Beispiel als Nachlasspfleger direkt vom Gericht bestellt. Meine Aufgabe besteht darin, den Nachlass zu sichern und die rechtmäßigen Erben zu ermitteln.

Stylus Magazin: Das hört sich nach detektivischen Fähigkeiten an …

Thomas Röthig: Manchmal ist das tatsächlich so. Es handelt es sich ja immer um Erbschaftsangelegenheiten, bei denen die Erben unbekannt sind. Man muss zuerst recherchieren und oft gehen die Ermittlung auch in die zweite oder dritte Erbordnung. Das bedeutet, man muss Geschwister, deren Abkömmlinge, also Nichten und Neffen, ausfindig machen. Viele der mutmaßlichen Erben sind auch bereits verstorben, dann muss ich tiefer in die Abstammungslinien vordringen. Nicht selten werden Erben ausfindig gemacht, die nur weitläufig verwandt sind und zu denen der Erblasser keinen Kontakt mehr hatte oder sie gar nicht kannte. Dann fällt das Nachlassvermögen in Hände, die der Erblasser von sich aus sicher nicht bedacht hätte. Meist wird das gesamte Nachlassvermögen schließlich verkauft und der Erlös unter den Beteiligten aufgeteilt. Der Nachbar oder die Freunde, denen der Erblasser möglicherweise das eine oder andere Erinnerungsstück versprochen hatte – was sicher auch der Fall war – gehen dann leider leer aus.

Stylus Magazin: An welche großen Fälle erinnern Sie sich besonders?

Thomas Röthig: Da gibt es zwei erstaunliche Beispiele, bei denen es sich um Nachlässe mit einer enormen Vermögensstruktur handelte, nämlich Grundbesitz und liquide Barmittel zwischen 15 und 20 Millionen D-Mark. Die Erben waren überall auf ganzen Welt verstreut, auch in Russland, Kanada und Neuseeland. Als ich schließlich die Erben ausfindig machen konnte, fühlte es sich für diese weit entfernten Verwandten wie ein Lottogewinn an: keiner von ihnen kannte den Erblasser oder hatte jemals von ihm gehört.
Ich bin sicher, dass der Erblasser diesen Personen sein Vermögen nicht zukommen lassen wollte. Daher ist es für mich auch nicht nachvollziehbar, warum Menschen mit einem so großen Vermögen kein Testament hinterlegen.

Stylus Magazin: Das ist eine wirklich spannende Geschichte. Zum Thema Nachlass regeln: Was wäre ihre Empfehlung, Herr Röthig.

Thomas Röthig: Mein dringender Rat ist immer der Gleiche: Machen Sie ein Testament, machen Sie ein Testament, bitte machen Sie ein Testament!
In meinen Augen ist es unerlässlich zu Lebzeiten den Nachlass zu regeln. Wer soll bedacht werden oder wer soll eben auch nicht profitieren! Es ist doch entscheidend, wer nach meinem Ableben meine Werte, die mir wichtig waren, erhält. Das ist der letzte Wille eines Menschen!
Denken Sie beispielsweise an das gesetzliche Erbrecht getrennt lebender Ehepartner: Sicher möchte nicht jeder, dass sein Ehepartner ihn beerbt, von dem er getrennt lebt. Mit einem Testament lässt sich das ausschließen. Erst mit einem Scheidungsantrag sieht die Rechtslage anders aus.

Stylus Magazin: Wie liegt aber die Sachlage, wenn nur meine Kinder als Erben in Betracht kommen. Brauche ich dann auch ein Testament?

Thomas Röthig: Ja, ein Testament sollte in jedem Fall erstellt werden. Auch wenn lediglich die Kinder die Erben sind. Somit vermeidet man jede Art von Streitigkeiten und Auseinandersetzungen – auch zwischen den Kindern. Denn es gibt doch nichts Schlimmeres, wenn sich nach dem Tod der Eltern die Kinder entzweien, nur wegen dem Nachlass. Ist der jedoch geregelt, gibt es kein Wenn und Aber.

Stylus Magazin: Was sollte man tun, wenn man verheiratet ist und Kinder hat?

Thomas Röthig: Auch in diesem Fall kann ich nur die Empfehlung geben, sich ebenfalls von einem Experten beraten zu lassen. Zum Beispiel kann man mit den Ehepartner ein sogenanntes Berliner Testament entwickeln. Detaillierte Informationen hierzu gebe ich gerne persönlich.

Stylus Magazin: Was ist Ihr Tipp für die Aufbewahrung eines Testaments?

Thomas Röthig: Meine Empfehlung ist: Bringen Sie das Testament in amtliche Verwahrung zum Beispiel beim Nachlassgericht in München. Dort ist es sicher, kann nicht verloren gehen, wird nicht gesucht oder entwendet und es wird später auch keine Fragen geben, ob noch ein weiteres Testament existiert. Wichtig ist ebenfalls, dass es dann keine berechtigten Zweifel an der Echtheit des Testaments gibt. Außerdem ist die Verwahrung bei Gericht äußerst preiswert, sie liegt unter 100.- Euro – und man kann es auch immer wieder aus der Verwahrung herausholen und ändern.

Stylus Magazin: Was sollte man bei der Testamentserrichtung beachten?

Thomas Röthig: Das Testament muss handschriftlich geschrieben und auch unterschrieben werden. Außerdem sollte es mit dem Datum der Testamentserstellung versehen sein. Es darf nicht mit dem Computer erstellt werden. Ein Zeuge muss zwar nicht hinzugezogen werden, wenn es sich jedoch um ein großes und komplexes Vermögen handelt, ist es sicher besser, sich an einen Notar zu wenden. Er berät kompetent und kann das Testament auch in die amtliche Verwahrung geben. Übrigens ist bei der notariellen Testamentserrichtung kein handschriftliches Schreiben mehr erforderlich. Der Notar erstellt das Testament nach eingehender Beratung und den gewünschten Vorgaben.

Stylus Magazin: Ist es notwendig schon bei der Testamentserstellung an eine spätere Erbschaftssteuer zu denken?

Thomas Röthig: Selbstverständlich, auch hier sollte man bereits an die steuerlichen Folgen für die Bedachten denken. Denn das Vermögen lässt sich auch sehr gut zwischen den Kindern und Enkelkindern verteilen. In diesem Fall können mehr Freibeträge ausgeschöpft werden.

Stylus Magazin: Wie kann man denn das gesamte Vermögen unter den Kindern beziehungsweise Enkelkindern gerecht verteilen?

Thomas Röthig: Zunächst ist es entscheidend den genauen Wert der einzelnen Vermögenswerte zu kennen – und zwar bevor man das Testament mit der möglichen Verteilung erstellt. Mein Rat: Kümmern Sie sich frühzeitig um eine detaillierte Bewertung der Vermögensverhältnisse. Selbstverständlich haben wir, meine Frau Kathrin und ich mit unserem Unternehmen RÖTHIG & RÖTHIG Immobilien, die Erfahrung und die Möglichkeiten, solche Bewertungen vorzunehmen. Präzise, umfangreich und vor allem unentgeltlich. Somit kann man sich die kostenaufwändige Bewertung eines Gutachters ersparen.

Stylus Magazin: Wenn es nun weitere Fragen und Tipps zum Thema „zu Lebzeiten verschenken oder vererben“ gibt, kann man Sie dann direkt ansprechen?

Thomas Röthig: Selbstverständlich! Zu diesen umfassenden Themen gibt es sehr viel zu sagen. Gerade auch hinsichtlich steuerlicher Fragen. Auf der einen Seite kann man sich auf unseren Websites und unseren Multimedia-Kanälen wie Podcasts und Blogs umfangreich informieren. Aber – und das sage ich hier ganz deutlich – Kathrin und ich stehen jederzeit für Interessenten zu den Themen Schenken, Verschenken oder Erben und Vererben zur Verfügung. Durch einen kurzen Anruf in unserem Büro kann man einen Termin vereinbaren. Dieser gilt übrigens als Erstberatung und diese ist bei uns unverbindlich und gebührenfrei.

Stylus Magazin: Sehr geehrter Herr Röthig, vielen Dank für dieses aufschlussreiche Gespräch.

Das Interview führte das Magazin stylus München.

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